Nutzungsbedingungen

Präambel

Bitte lesen Sie diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vertrag“) sorgfältig durch, bevor Sie die Software Cameleon installieren, aufrufen oder verwenden.

Cameleon ist eine Software zur Verwaltung, Steuerung und Dokumentation von Abläufen, Prozessen und Tätigkeiten innerhalb von IT-Abteilungen und vergleichbaren Organisationseinheiten.

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen die Cameleon Solutions GmbH („Anbieter“) die Software zur Nutzung bereitstellt und der Kunde beziehungsweise der berechtigte Nutzer die Software verwenden darf.

Mit der Installation, dem Aufruf oder der Nutzung der Software erklären Sie sich mit diesem Vertrag einverstanden, soweit dieser wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde. Sofern Sie die Software im Namen eines Unternehmens oder einer anderen Organisation nutzen, versichern Sie, zur entsprechenden Vertretung beziehungsweise Nutzung berechtigt zu sein.

Wenn Sie mit den Bedingungen dieses Vertrags nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen.

1. Lizenzgewährung

1.1. Die Cameleon Solutions GmbH gewährt dem Kunden für die Dauer des wirksamen Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Recht, die Software Cameleon im vereinbarten Umfang zu nutzen.

1.2. Die Lizenz umfasst ausschließlich die Nutzung derjenigen Funktionen und Module, die dem Kunden gemäß dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder einer sonstigen Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

1.3. Der konkrete Lizenzumfang, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Nutzer, Installationen, Organisationseinheiten, Umgebungen und gegebenenfalls der Laufzeit, richtet sich nach der jeweiligen Bestellung oder gesonderten Lizenzvereinbarung.

1.4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Nutzung auf interne betriebliche Zwecke des Kunden beschränkt. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder entgeltliche Bereitstellung der Software an Dritte ist nicht gestattet.

1.5. Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister des Kunden dürfen die Software im Rahmen ihrer jeweiligen Berechtigung nutzen, sofern dies für die vereinbarten betrieblichen Zwecke erforderlich ist und der Kunde für die Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich bleibt.

1.6. Die Einräumung der Lizenz begründet keine Übertragung von Eigentums -, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten an der Software.

2. Zulässige Nutzung und Nutzungsbeschränkungen

2.1. Die Software darf ausschließlich für die vorgesehenen Funktionen und den vereinbarten Nutzungszweck verwendet werden, insbesondere zur Verwaltung, Planung, Steuerung und Dokumentation von IT-Prozessen, Arbeitsabläufen, Aufgaben und betrieblichen Tätigkeiten.

2.2. Der Kunde darf die Software nicht:

  • vervielfältigen, verbreiten oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht durch diesen Vertrag, eine gesonderte Vereinbarung oder zwingendes Recht gestattet ist;
  • verändern, bearbeiten oder abgeleitete Werke erstellen, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet oder gesetzlich zulässig ist;
  • dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode zu ermitteln, außer soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dies ausdrücklich erlauben;
  • vorhandene Lizenz-, Urheberrechts- oder sonstige Schutzvermerke entfernen oder verändern;
  • zur rechtswidrigen Verarbeitung, Speicherung oder Verbreitung von Daten verwenden;
  • Sicherheitsmechanismen umgehen oder unbefugte Zugriffe auf die Software, deren Infrastruktur oder die Daten anderer Kunden versuchen.

2.3. Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen, insbesondere nach den anwendbaren urheberrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt.

2.4. Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch seine Nutzer verantwortlich. Er hat angemessene organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unberechtigte Nutzungen zu verhindern.

2.5. Die Software dient der Unterstützung betrieblicher Abläufe. Sie ersetzt keine erforderlichen fachlichen Prüfungen, Freigaben, Sicherheitsbewertungen oder organisatorischen Kontrollen. Der Kunde bleibt für die sachgerechte Gestaltung, Durchführung und Überwachung seiner IT-Prozesse verantwortlich.

3. Kostenlose Testversion

3.1. Der Anbieter kann eine kostenlose Testversion von Cameleon in einer vom Anbieter bereitgestellten Cloud-Umgebung zur Verfügung stellen.

3.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Testversion für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Erstellung der jeweiligen Testumgebung nutzbar. Der Anbieter kann den Funktionsumfang der Testversion gegenüber einer kostenpflichtigen Version einschränken.

3.3. Die Testversion dient ausschließlich der Erprobung und Bewertung der Software. Der Kunde sollte in der Testumgebung keine produktionskritischen Daten, vertraulichen Zugangsdaten oder sonstigen Informationen speichern, deren Verlust oder Offenlegung erhebliche Folgen haben könnte.

3.4. Soweit gesetzlich zulässig und sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht, wird für die kostenlose Testversion keine bestimmte Verfügbarkeit, Wiederherstellbarkeit oder dauerhafte Speicherung der eingegebenen Daten zugesagt.

3.5. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Daten aus der Testumgebung rechtzeitig zu exportieren oder anderweitig zu sichern, sofern Export- oder Sicherungsfunktionen zur Verfügung stehen.

3.6. Nach Ablauf des Testzeitraums kann der Anbieter den Zugang zur Testumgebung beenden und die dort gespeicherten Daten nach vorheriger Information, soweit angemessen und rechtlich zulässig, löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und sonstige zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.

3.7. Ein Anspruch auf Überführung der Testumgebung in eine kostenpflichtige Produktivumgebung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Kundeninhalte und Nutzungsrechte

4.1. Die Software kann Funktionen zum Erstellen, Hochladen, Speichern, Bearbeiten oder Einbinden von Inhalten bereitstellen. Hierzu können insbesondere Texte, Grafiken, Dateien, Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Konfigurationsinformationen, Protokolle, Aufgaben, Dokumentationen und sonstige digitale Daten gehören („Kundeninhalte“).

4.2. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden verbleiben sämtliche Rechte an den Kundeninhalten beim jeweiligen Rechteinhaber. Dieser Vertrag bewirkt keine Übertragung dieser Rechte auf den Anbieter.

4.3. Der Kunde sichert zu, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte und Berechtigungen an den Kundeninhalten zu verfügen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung und Verarbeitung der Kundeninhalte nicht gegen geltendes Recht, vertragliche Verpflichtungen oder Rechte Dritter verstößt.

4.4. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und im erforderlichen Umfang der Vertragserfüllung ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu verarbeiten und berechtigten Nutzern zugänglich zu machen, soweit dies für Bereitstellung, Betrieb, Support, Wartung und vereinbarte Funktionen der Software erforderlich ist.

4.5. Der Kunde darf keine Inhalte einstellen oder verarbeiten, die:

  • gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen;
  • Schadsoftware, Viren oder sonstige schädliche Bestandteile enthalten;
  • unbefugte Zugangsdaten, Geheimnisse oder personenbezogene Daten ohne entsprechende Berechtigung offenlegen;
  • den Betrieb oder die Sicherheit der Software oder anderer Systeme beeinträchtigen;
  • nach anwendbarem Recht unzulässig sind.

4.6. Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Kundeninhalte proaktiv auf Rechtsverstöße oder Sicherheitsrisiken zu überprüfen. Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte, Sicherheitsrisiken oder erhebliche Vertragsverletzungen darf der Anbieter im rechtlich zulässigen und erforderlichen Umfang angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere betroffene Inhalte beschränken oder den Zugriff vorübergehend sperren.

4.7. Soweit der Anbieter wegen einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Bereitstellung von Kundeninhalten von Dritten in Anspruch genommen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Freistellung des Anbieters kommt nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen in Betracht. Der Anbieter wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche informieren, soweit rechtlich zulässig und zumutbar.

5. Datenschutz und Vertraulichkeit

5.1. Beide Parteien verpflichten sich, die für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz, soweit anwendbar.

5.2. Die Parteien legen ihre datenschutzrechtlichen Rollen anhand der tatsächlichen Verarbeitung fest. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

5.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, personenbezogene Daten nur im rechtlich zulässigen Umfang und auf einer geeigneten Rechtsgrundlage in der Software zu verarbeiten. Dies umfasst gegebenenfalls Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen sowie die Vergabe angemessener Zugriffsrechte.

5.4. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung, zu Speicherfristen, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus den jeweils einschlägigen Datenschutzinformationen und gegebenenfalls der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

5.5. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

5.6. Besondere Anforderungen an Geheimhaltung, Datenstandorte, Aufbewahrung oder Zugriffsbeschränkungen müssen, soweit erforderlich, gesondert vereinbart werden.

6. IT-Sicherheit und Zugangsdaten

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen für die Nutzung der Software umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die sorgfältige Verwaltung von Benutzerkonten, die Vergabe angemessener Berechtigungen und der Schutz von Zugangsdaten.

6.2. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ihm eine unbefugte Nutzung oder ein konkreter Verdacht auf eine Kompromittierung von Zugangsdaten bekannt wird.

6.3. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von ihm betriebenen Software und Infrastruktur. Die konkret geschuldeten Maßnahmen richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und gegebenenfalls einer gesonderten Sicherheitsvereinbarung.

6.4. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner eigenen Endgeräte, Netzwerke, Identitätsverwaltung und sonstigen IT-Systeme verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der Leistungen des Anbieters sind.

6.5. Bei Sicherheitsvorfällen arbeiten die Parteien im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit zusammen. Gesetzliche Melde- und Informationspflichten, insbesondere nach Datenschutzrecht, bleiben unberührt.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung

7.1. Bei einer Cloud-Version richtet sich die Verfügbarkeit nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, beispielsweise in einem Service Level Agreement (SLA).

7.2. Der Anbieter darf erforderliche Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsarbeiten durchführen. Soweit möglich und angemessen, werden geplante Wartungsarbeiten mit Auswirkungen auf die Verfügbarkeit vorab angekündigt.

7.3. Bei einer lokal installierten Version ist der Kunde für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Infrastruktur, die Systemvoraussetzungen und die Datensicherung verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich andere Leistungen vereinbart wurden.

7.4. Für Cloud-Umgebungen richten sich Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrung von Datensicherungen nach der jeweils vereinbarten Leistung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird kein bestimmter Wiederherstellungspunkt oder eine bestimmte Wiederherstellungszeit zugesagt.

7.5. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen Daten und Dokumentationen angemessen zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist und keine abweichende Vereinbarung besteht. Die Parteien berücksichtigen dabei ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten und gesetzlichen Pflichten.

7.6. Der Anbieter haftet für Datenverluste nach Maßgabe der gesetzlichen und der in diesem Vertrag wirksam vereinbarten Haftungsregelungen. Eine pauschale Haftungsfreistellung für Datenverlust wird nicht vereinbart.

8. Updates, Wartung und Support

8.1. Der Anbieter kann Aktualisierungen, Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches und Funktionserweiterungen bereitstellen. Soweit eine Update- oder Wartungspflicht vertraglich oder gesetzlich besteht, bleibt diese unberührt.

8.2. Umfang, Verfügbarkeit und Reaktionszeiten des Supports richten sich nach der Bestellung, einem gesonderten Supportvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Aktualisierungen im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten zeitnah zu installieren, soweit dies für seine Nutzungsform erforderlich und zumutbar ist. Bei Cloud-Diensten kann der Anbieter Aktualisierungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs selbst einspielen.

8.4. Soweit der Kunde erforderliche Aktualisierungen trotz angemessener Information und Gelegenheit nicht installiert und ein Problem ausschließlich hierauf beruht, richtet sich eine etwaige Verantwortlichkeit des Anbieters nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

8.5. Nicht ausdrücklich vereinbarte Individualentwicklungen, Anpassungen, Migrationen oder Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil der Lizenz, sofern sie nicht gesondert beauftragt werden.

9. Geistiges Eigentum

9.1. Die Software, ihre Bestandteile, die Benutzeroberfläche, die Dokumentation, die zugrunde liegenden Konzepte sowie sämtliche damit verbundenen Schutzrechte verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.

9.2. Der Kunde erhält ausschließlich die in diesem Vertrag oder in ergänzenden Vereinbarungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.

9.3. Vorschläge, Fehlermeldungen und allgemeines Feedback des Kunden darf der Anbieter zur Verbesserung der Software verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder Kundeninhalte offengelegt werden und keine Rechte des Kunden verletzt werden.

9.4. Rechte an separat entwickelten kundenspezifischen Erweiterungen, Schnittstellen oder sonstigen Arbeitsergebnissen richten sich nach der jeweils gesonderten Entwicklungs- oder Leistungsvereinbarung.

9.5. Rechte Dritter, insbesondere an Open-Source-Komponenten, bleiben unberührt. Soweit für solche Komponenten gesonderte Lizenzbedingungen gelten, sind diese zusätzlich zu beachten.

10. Gewährleistung

10.1. Für die Software gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte, soweit sie nicht im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam vertraglich angepasst wurden.

10.2. Bei kostenlos bereitgestellten Testversionen erfolgt die Bereitstellung im gesetzlich zulässigen Umfang ohne Zusicherung einer bestimmten Eignung für produktive oder geschäftskritische Zwecke. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10.3. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Eigenschaften, Funktionen oder Verfügbarkeiten, sofern eine solche nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

10.4. Der Kunde ist für die Prüfung verantwortlich, ob die Software für seine konkreten betrieblichen Anforderungen geeignet ist und ob die vorhandene technische Umgebung die vereinbarten Systemvoraussetzungen erfüllt. Dies schließt gesetzliche Mängelrechte bei Abweichungen von einer vereinbarten Beschaffenheit nicht aus.

10.5. Bei Mängeln werden die Parteien im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zusammenarbeiten, um die Fehlerursache zu ermitteln und eine angemessene Lösung zu ermöglichen.

11. Haftung

11.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

11.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11.4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

11.5. Die Haftung für Datenverlust richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung wegen Datenverlusts, soweit rechtlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

11.6. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Insbesondere werden keine Haftungsbeschränkungen vereinbart, die nach anwendbarem Recht unzulässig sind.

12. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

12.1. Dieser Vertrag tritt mit seiner wirksamen Einbeziehung in Kraft und gilt für die Dauer der eingeräumten Lizenz beziehungsweise des zugrunde liegenden Nutzungsverhältnisses.

12.2. Der Kunde kann eine unbefristete Lizenz, soweit keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, unter Beachtung der für das Vertragsverhältnis geltenden Kündigungsbestimmungen beenden. Bei befristeten Lizenzen endet das Nutzungsrecht grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.

12.3. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung besteht, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, sofern dies gesetzlich erforderlich und unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist.

12.4. Der Anbieter darf den Zugriff auf die Software vorübergehend beschränken, soweit dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die Sicherheit oder Stabilität der Software, zur Verhinderung einer rechtswidrigen Nutzung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Dabei sind die berechtigten Interessen des Kunden zu berücksichtigen und, soweit möglich, mildere Maßnahmen zu wählen.

12.5. Nach Vertragsende hat der Kunde die Nutzung der Software einzustellen und gegebenenfalls installierte Kopien zu löschen, soweit keine abweichenden Rechte oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

12.6. Bei Cloud-Diensten erhält der Kunde nach Vertragsende, soweit vertraglich vereinbart oder gesetzlich erforderlich, Gelegenheit, seine exportierbaren Kundeninhalte innerhalb einer angemessenen Frist zu sichern. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese Frist grundsätzlich 30 Tage ab Vertragsende, soweit technisch möglich und rechtlich zulässig.

12.7. Nach Ablauf der vereinbarten Exportfrist darf der Anbieter Kundeninhalte löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, rechtlichen Hindernisse oder anderweitigen Vereinbarungen entgegenstehen. Einzelheiten zur Löschung und zu verbleibenden Sicherungskopien richten sich nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und gegebenenfalls der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

12.8. Bereits entstandene Ansprüche sowie Bestimmungen, die ihrem Zweck nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben unberührt.

13. Änderungen der Software und Vertragsbedingungen

13.1. Der Anbieter darf die Software technisch weiterentwickeln, aktualisieren und an veränderte technische oder rechtliche Anforderungen anpassen, sofern dadurch die vereinbarte Beschaffenheit und der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

13.2. Änderungen dieses Vertrags erfolgen im gegenseitigen Einvernehmen oder auf einer sonstigen gesetzlich zulässigen Grundlage. Einseitige Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, soweit die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind.

13.3. Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Leistungsumfang, die Sicherheit oder die Verarbeitung personenbezogener Daten werden dem Kunden, soweit erforderlich, rechtzeitig mitgeteilt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit diese Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

14.2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

14.3. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben unberührt.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zu Lizenzumfang, Preisen, Leistungsbeschreibung, Verfügbarkeit, Support, Datenschutz und Auftragsverarbeitung, bleiben unberührt. Bei Widersprüchen gelten individuelle Vereinbarungen vorrangig, soweit gesetzlich zulässig.

15.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer AGB-Klauseln wird nicht vereinbart.

15.3. Rechtserhebliche Mitteilungen erfolgen an die jeweils mitgeteilten Kontaktadressen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

15.4. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieses Vertrags, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart wurde.

Zustimmung

Durch die Installation, den Aufruf oder die Nutzung der Software bestätigt der Nutzer, dass er diesen Vertrag zur Kenntnis genommen hat und mit ihm einverstanden ist, soweit der Vertrag wirksam einbezogen wurde.

Cameleon Solutions GmbH

Strandholm 3, 24857 Fahrdorf

info@cameleon-solutions.de

www.cameleon-solutions.de

Cameleon EULA, Stand 10/2026

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